| Die Museumsgeschichte |
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Seite 10 von 10 Im Dezember 2004 kam die Abmahnung der Augsburger Puppenkiste vor ab per Fax. Anschließend kam vom Landgericht Stuttgart die Klage wegen Markenrechtsverletzung. Der Rechtsstreit war nicht mehr aufzuhalten. Dieses Verfahren habe ich ein Jahr später 2005 gewonnen, die Leipziger Volkszeitung berichtete damals darüber. In der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht im Jahre 2006 verlor ich zu 60 % und mußte die Firmierung Leipziger Puppenkiste und meine Domaine aufgeben. Daraufhin entschloß ich mich mein Geschäft einfach nur " Karin Helmers " zu nennen. Selbstredend durfte ich keinen Hinweis auf die neue Domäne "Karin Helmers" anbringen. Damit war meinem Einzelhandelsgeschäft die wirtschaftliche Grundlage entzogen, weshalb ich mich mit einigen Puppenhausfreunden entschlossen habe einen gemeinnützigen Museumsverein zu gründen. Für dieses Vorhaben wurden neue Räumlichkeiten gesucht, die wir in der Gartenvilla in der Oeserstrasse 33A in Schleußig fanden. Neben dem Museum kann nun der Verkauf und der Versand weiter fortgeführt werden. Die neuen Räumlichkeiten bieten wesentlich mehr Platz auch für neue Projekte. Ich persönlich war natürlich weiter bedroht vom Prozeß und Schadenersatzforderungen der Augsburger Puppenkiste. Am 19. Dezember 2008 kam nun die erlösende Nachricht, dass ich den Prozess gegen die Augsburger Puppenkiste gewonnen habe. Die Bezeichnung " Leipziger Puppenkiste" ist nun wieder erlaubt, da keinerlei Markenrechtsverletzung vorliegt! Es besteht auch keine Verwechslungsgefahr mit der Augsburger Puppenkiste, wie unterstellt. Das Urteil liegt mittlerweile vor. Es kam ganz überraschend im Monat Juni 2009. Es wurde in allen Punkten positiv für mich entschieden. Das Leben ist wieder lebenswert! Schöne Grüße aus Leipzig |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 19. August 2009 ) |