Die Museumsgeschichte

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welches Maskottchen nehme ich denn?

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mein Mann, rechts im Bild, hält unermüdlich die Stellung....

Diese Korallenketten für die Puppenhausdamen wurden mir zur Feier des Tages von Herrn Goldschmiedemeister Belger und seiner Assistentin Frau Kiel überreicht.

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Frau Kiel zeigt nicht ohne Stolz ihre Arbeit vor.....

Mein Maskottchen mit Kette..
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Hier alle vier Korallenketten...
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Die Freude an meiner Leipziger Puppenkiste fand zwei Monate später durch ein unvorhersehbares Ereignis ein jähes Ende.

Im Dezember 2004 kam die Abmahnung der Augsburger Puppenkiste vor ab per Fax. Anschließend  kam vom Landgericht Stuttgart die Klage wegen Markenrechtsverletzung.

Der Rechtsstreit war nicht mehr aufzuhalten.

Dieses Verfahren habe ich ein Jahr später 2005 gewonnen, die Leipziger Volkszeitung berichtete damals darüber.

In der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht im Jahre 2006 verlor ich zu 60 % und mußte die Firmierung Leipziger Puppenkiste und meine Domaine aufgeben. Daraufhin entschloß ich mich mein Geschäft einfach nur " Karin Helmers " zu nennen.

Damit war der Rechtsstreit eigentlich beendet. Die Augsburger Puppenkiste legte gegen dieses Urteil Revision wegen der verlorenen 40% ein. Der Rechtsstreit ging weiter zur nächsten und letzten Instanz, zum Bundesgerichtshof.

Am Tag nach der Urteilsverkündung stellte die Augsburger Puppenkiste Strafantrag ( Euro 4.500 ) weil ich nicht sofort am Tag der Urteilsverkündung die Domäne "leipzigerpuppenkiste" abgemeldet hatte.

Selbstredend durfte ich keinen Hinweis auf die neue Domäne "Karin Helmers" anbringen. Damit war meinem Einzelhandelsgeschäft die wirtschaftliche Grundlage entzogen, weshalb ich mich mit einigen Puppenhausfreunden entschlossen habe einen gemeinnützigen Museumsverein zu gründen.

Für dieses Vorhaben wurden neue Räumlichkeiten gesucht, die wir in der Gartenvilla in der Oeserstrasse 33A in Schleußig fanden. Neben dem Museum kann nun der Verkauf und der Versand weiter fortgeführt werden. Die neuen Räumlichkeiten bieten wesentlich mehr Platz auch für neue Projekte.

Ich persönlich war natürlich weiter bedroht vom Prozeß und Schadenersatzforderungen der Augsburger Puppenkiste.

Am 19. Dezember 2008 kam nun die erlösende Nachricht, dass ich den Prozess gegen die Augsburger Puppenkiste gewonnen habe. Die Bezeichnung " Leipziger Puppenkiste" ist nun wieder erlaubt, da keinerlei Markenrechtsverletzung vorliegt! Es besteht auch keine Verwechslungsgefahr mit der Augsburger Puppenkiste, wie unterstellt.

Das Urteil liegt mittlerweile vor. Es kam ganz überraschend im Monat Juni 2009. Es wurde in allen Punkten positiv  für mich entschieden.

Das Leben ist wieder lebenswert!

Schöne Grüße aus Leipzig
Ihre Karin Helmers



Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 04. Januar 2012 )